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Jede volljährige Person, die im Vollbesitz ihrer geistigen Kräfte ist, kann ein Testament formulieren. Das Testament muss vom ersten bis zum letzten Buchstaben eigenhändig und handschriftlich verfasst sein und mit vollem Namenszug, Datum- und Ortsangabe versehen werden. Grundsätzlich empfiehlt sich der Gang zum Notar.

Für Privatpersonen ist ein Testament oder Erbvertrag immer dann sinnvoll, wenn die gesetzliche Erbfolge nicht ausreicht - wenn etwa ein Erbe mehr oder weniger bekommen soll, als die Paragraphen vorsehen oder mit dem Erbe bestimmte Anweisungen und Wünsche verbunden sind. Alles, was nicht sittenwidrig ist, kann verfügt werden.

Oft setzen sich Eheleute mit dem viel zitierten Berliner Testament als gegenseitige Alleinerben ein. Die Kinder werden erst berücksichtigt, wenn beide Elternteile verstorben sind. Bei größerem Vermögen kann das zu steuerlichen Mehrbelastungen der Erben führen.

Selbstständige und Unternehmer sollten sich fachmännisch beraten lassen, um die Existenz der Firma sicherzustellen, und ein weiterführen des Lebenswerks für die Angehörigen zu ermöglichen. Dazu sollte man einen Rechtsanwalt mit Spezialkenntnissen im (internationalen) Erbrecht und Erbschaftsteuerrecht konsultieren um spätere Streitigkeiten und Steuerfallen zu vermeiden.

Wenn die Verträge unterzeichnet und hinterlegt sind, ist es sinnvoll die Betroffenen über die Existenz und den Verbleib der Verfügungen zu informieren.

 

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