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              Die Feuerbestattung ist die Einäscherung des Verstorbenen in einem Sarg,  und die spätere Beisetzung der Aschenreste in einer Urne. Hierfür ist im  Vorfeld immer eine Willenserklärung des Verstorbenen oder seiner Angehörigen  notwendig.  
                 
                Verschiedene Möglichkeiten der Urnenbeisetzung haben wir  für Sie zusammengefasst: 
                 
                Urnenwahlgrab 
                Die Grabstelle ist  auf bestimmten Feldern des Friedhofs frei wählbar, hier können je nach Friedhof  bis zu vier Urnen in einem Urnengrab beigesetzt werden. Es besteht die  Möglichkeit das Nutzungsrecht nach Ablauf zu verlängern.  
                 
                Urnenreihengrab 
                Wird fortlaufend  vergeben, dh. es kann nicht ausgesucht werden, sondern wird vom Friedhofsträger  bestimmt. Es kann nur eine Urne beigesetz werden und die Nutzungsdauer kann  nicht verlängert werden. 
                 
                Urnengemeinschaftsgrab (pflegefreie Urnengräber)  
                Das Urnengemeinschaftsgrab mit gemeinschaftlichem Gedenkstein wird mittlerweile  von verschiedenen Friedhöfen in Bergisch Gladbach angeboten. Mit dem Erwerb des  Nutzungsrechts erwirbt man gleichzeitig die Pflege für die Zeit der  Nutzungsdauer. Ein Gärtner übernimmt die Pflege für die Grabstelle.  
                 
                Urnenwiesengrab  
            Die Urne wird auf einer Wiese beigesetz wo die Angehörigen die  Möglichkeit haben den Namen auf einem gemeinsamen Gedenkstein anbringen zu  lassen.               | 
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